Von Anfang an spielte Beate Zschäpe eine undurchsichtige Rolle im geheimdienstlichen „NSU“-Geflecht. Zunächst wurde sie der Öffentlichkeit als braune Top-Terroristin verkauft, die auf jeden Fall aus politischen Gründen für die Morde an türkischen Imbißbuden-Besitzern mitverantwortlich sei. Doch schon bald wurde bekannt, daß Zschäpe ihre „Neonazi“-Rolle wohl im Auftrag des Geheimdienstes gespielt hatte. Seit neuestem gilt sie sogar als „nicht mehr anklagbar“.
Das klang zu Beginn ihrer Inhaftierung noch ganz anders. Mit großem Tamtam wurde Zschäpe in Untersuchungshaft gesteckt. Jeder sollte glauben: Hier sitzt die letzte Überlebende einer ganz gefährlichen Neonazi-Terrortruppe. Der wird jetzt so richtig der Prozeß gemacht. Doch dann meldete die Leipziger Volkszeitung, daß Zschäpe seit Ende der 90er Jahre für die Sicherheitsbehörden als Informantin arbeitet. Bis heute hat niemand dieser Darstellung widersprochen. Wir können also davon ausgehen, daß es sich bei der Zschäpe tatsächlich um eine „V-Frau“ handelt.
Damit befand sie sich in guter Gesellschaft. Denn auch ihre beiden angeblichen Mitstreiter Böhnhardt und Mundlos sollen bereits in den frühen 90er Jahren als V-Männer in die rechte Szene Thüringens eingeschleust worden sein. Dieser Darstellung ist bislang ebenfalls nicht widersprochen worden, sie darf also auch als zutreffend angesehen werden. Auf gut deutsch: Die vermeintliche „Neonazi-Terrorzelle“ bestand nicht aus Neonazis, sondern aus drei Staatsbediensteten.
Zwei davon kamen unter bislang ungeklärten Umständen zu Tode. Die Dritte im geheimen Bunde wurde der staunenden Öffentlichkeit zwar als böse Nazi-Braut vorgeführt, entpuppte sich jedoch als etwas ganz anderes. Und schweigen kann sie geradezu ungewöhnlich eisern. Als wäre sie auf diese Situation trainiert worden. Durfte sie deshalb überleben, während ihre Kollegen sterben mußten?
Hätte die Zschäpe ihre Agentenbude in Zwickau nicht in Brand gesteckt, sich anschließend selbst bei der Polizei gemeldet und medienwirksam festnehmen lassen, dann hätte es die ganze Geschichte von der „rechtsterroristischen Vereinigung“, auf deren Konto die Döner-Morde gehen sollen, überhaupt nicht gegeben. Wie hätte die Politik dann wohl der Forderung nach einem NPD-Verbot neue Substanz geben, ein rechtsstaatlich fragwürdiges „Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus“ einrichten und die Einrichtung einer zentralen „Neonazi-Datei“ durchpauken wollen?
Für alle diese Schritte mußte die Legende vom „Rechtsterrorismus“ endlich mal so richtig greifbar hochgekocht werden. Die Akteure hinter den Kulissen wußten genau, daß sie sich auf etablierte Politiker und Medien stets verlassen können, wenn es gegen „Rechts“ geht. Die Rechnung ging wie erwartet auf.
Und jetzt, wo der Mohr oder besser gesagt der rosarote Panther seine Schuldigkeit getan hat, rückt das Bundesinnenministerium plötzlich damit heraus, daß die Zschäpe gar nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden kann. Lichtvolle Begründung: Weil sie schweigt. Und wenn sie nicht gestorben ist… lösen sich durch ihr beredtes Schweigen alle Mord- und Terrorvorwürfe auf einmal in Rauch auf. Das heißt doch nichts anderes, als daß es von Anfang an nicht das allerkleinste Indiz, geschweige denn konkrete Beweise gegeben haben kann.
Verwundern kann diese Erkenntnis kaum, denn es bestand wahrscheinlich nie die Absicht, Frau Zschäpe ernsthaft etwas anzuhängen. Schließlich hat sie als Lockvogel einen guten Job gemacht. Sie hat die willkürliche Festnahme einiger anderer Personen als vermeintliche „Unterstützer“ überhaupt erst möglich gemacht. Ohne sie wäre gar nicht durchsetzbar gewesen, daß alle nationalen Oppositionellen bald wie potentielle Terroristen-Unterstützer behandelt werden sollen. Wer die Geschichte der RAF kennt, wird sich an solche Methoden noch gut erinnern können.
Seit ihrer Inhaftierung wurde die Zschäpe Schritt für Schritt aus der Schußlinie genommen. Nun ist sie „nicht mehr anklagbar“. Im Bundesinnenministerium weiß man wohl schon, daß man auch gegen die anderen Festgenommenen kaum etwas in der Hand haben wird. Die Legende von der „terroristischen Vereinigung“ zerbröselt langsam aber sicher. Die Ministeriumsspitze läßt schon mal vorsorglich die „Einzeltäter-Theorie“ verbreiten, unter die Böhnhardt und Mundlos dann juristisch fallen würden.
Zwei Einzeltäter, denen posthum zehn Morde untergeschoben werden, weil die Suche nach den wirklichen Mördern politisch nicht genehm ist. Sieht so der Rechtsstaat aus? Warum will plötzlich keiner mehr etwas davon wissen, daß die Mordopfer in Drogengeschäfte verwickelt waren? Was soll man davon halten, daß die Mordserie 2006 plötzlich aufhörte, als die Polizei in Richtung türkischer Drogenmafia in Deutschland ermittelte und ein Verfassungsschützer beim Mord in Kassel festgenommen wurde? Wie kann es sein, daß man die Aufklärung der Mordserie in eine Sackgasse laufen ließ, weil man einem Hauptbelastungszeugen aus dem türkischen Mafiamilieu, der die Tatwaffe aus der Schweiz besorgen wollte, nicht angemessen entgegen kommen mochte? (Spiegel, „Versteck in der Schweiz“, 22.08.2011).
Sollen wir wirklich glauben, daß erfahrene Polizeiermittler jahrelang völlig falsch gelegen haben und ausgerechnet zwei kleine V-Trottel zehn perfekte Morde verübten und dabei zwölf Jahre lang keine verwertbare Spur hinterließen? Das muß jedem halbwegs vernünftigen Menschen als unsinnig erscheinen. Aber wenn es so gewesen sein soll, dann wäre es nur mit Rückendeckung aus höchsten Behördenkreisen möglich gewesen und dann würde das die Lüge vom „rechten Terrorismus“ ebenso gut widerlegen, als hätten die beiden nichts von all dem getan.
Wie praktisch, daß die beiden tot sind. Sie wären vielleicht nicht so schweigsam gewesen, wie die Frau Zschäpe.
Quelle: www.mein-hh.info