486.440 Euro sind eine Menge Geld. Und diese Menge Geld haben die Angehörigen der angeblichen „NSU“-Opfer nach Angaben des Bundesjustizministeriums inzwischen erhalten. Dabei ist längst kein rechtskräftiges Richterurteil gesprochen worden. Doch so wenig in diesen Fällen der Grundsatz der Unschuldsvermutung oder Diskretion gegenüber Behörden gelten, so wenig gilt hier offenbar auch zunächst einmal ein rechtskräftiges Gerichtsurteil abzuwarten, bevor mit Unsummen um sich geworfen wird.
Bekanntlich sind die Morde bereits bis zu zwölf Jahre her. Als noch nicht behauptet wurde, die Täter seien Deutsche und obendrein noch sogenannte „Neonazis“ hat niemand auch nur einen Gedanken an Entschädigungszahlungen verschwendet. So richtig zum Opfer wird man also erst, wenn man das „Glück“ hatte, Opfer von „Neonazis“ geworden zu sein. Die Angehörigen der ermordeten Polizistin Michelle Kiesewetter erhielten bislang 25.000 Euro, die der ausländischen Opfer im Schnitt mehr als 30.000 Euro ausgezahlt. Auch diese Zahlen entlarven die perfide politische Motivation hinter den Zahlungen.
Kein Urteil – Weiterhin viele Fragen
Nicht nur, daß bislang kein Urteil gesprochen wurde und bis zur Rechtskraft wohl noch Jahre vergehen werden, wirft der Fall nach wie vor viele Fragen auf (wir berichteten). Und täglich kommen neue hinzu. Die aufmerksame Lektüre der etablierten Medien lohnt, werden hier doch bereits ständig neue Widersprüche offenbar. Zuletzt wurde in Düsseldorf Carsten S. wegen der Beihilfe zu mehreren Morden festgenommen. Spekulationen, daß dieser nicht lange im Gefängnis verweilen wird, sind nicht von der Hand zu weisen. Gleich nach seiner Festnahme legte er ein umfassendes Geständnis ab. Er gestand unter anderem – und schloss damit offensichtlich eine entscheidende Lücke – die Mordwaffe, die tschechische Pistole Ceska 83 und einen Schalldämpfer beschafft zu haben. Der Mitinhaber des ehemaligen Szeneladens „Madley“ in Jena, Andreas S., soll ihm die Waffe verkauft haben. Dieser solle aber nicht gewußt haben, wofür sie verwendet wurde, weshalb dieser nach wie vor als Zeuge geführt wird.
So geht man bei anderen mutmaßlichen Helfern erstaunlicherweise nicht vor. Bei ihnen genügt der Verdacht mit der Beschaffung von Waffen zu tun gehabt zu haben, um sie der Beihilfe zum Mord zu beschuldigen. Vielleicht will man S. auch nicht belasten, um einen weiteren Unsicherheitsfaktor auszuschließen, denn dieser soll entgegen verschiedenen Medienspekulationen keine Aussage zu den Vorwürfen getätigt haben!? Oder aber könnte seine Aussage die Einlassungen des mutmaßlichen „Terrorhelfers“ Carsten S. ins Wanken bringen? Entscheidenden Einfluß auf die Bewertung der Aussage von Carsten S. könnte ein Bericht des türkischen Landeskriminalamtes aus dem Jahr 2007 haben. Dem Bericht zufolge, der damals über das BKA an den Nürnberger Kripo-Chef Wolfgang Geier übermittelt wurde, wurden bei den Morden drei verschiedene Pistolen vom Typ Ceska (7,65 mm) genutzt. Was sagt hierüber der ballistische Untersuchungsbericht der deutschen Ermittler? Reicht hier für die Stützung der These von einer „braunen Terrorzelle“, daß es überhaupt eine Ceska war? Dem Bericht des türkischen LKA zufolge sollen fünf Mitglieder eines Killerkommandos die Morde im Auftrag eines türkischen Drogenclans begangen haben, weil es sich bei den Opfern um Drogenverteiler handelte, die schließlich von der kurdischen PKK um Schutzgeld erpresst worden waren (TurkishPress v. 12. Dezember 2009). Aber nicht nur diese entgegenstehenden Verlautbarungen lassen große Zweifel an der Aussage von Carsten S. aufkommen. Bekanntlich soll die oder eine der drei Tatwaffen aus der Schweiz stammen. In der vergangenen Ausgabe berichteten wir darüber, daß ein V-Mann(!) des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der sich „Mehmet“ nannte, den Ermittlern der damals noch ermittelnden Soko in Sachen „Dönermorde“ die Preisgabe des Waffenverstecks in der Schweiz anbot. Nach der Aussage des Carsten S. beschrieb der Spiegel wie immer gut aus Ermittlerkreisen informiert den Weg der Waffe (Spiegel-online 23.2.12). Auffällig daran war, daß der Weg der Waffe in der Schweiz detailliert beschrieben werden konnte und es dann weiter hieß: „Aus der Schweiz gelangte die Pistole nach Deutschland“. Wie, wann, durch wen? Keine Antwort! In besagtem Artikel heißt es auch nebulös, S. habe die Waffe „wahrscheinlich zwischen Herbst 1999 und Frühjahr/Sommer 2000“ geliefert. Das Schema kennen wir von Vorwürfen gegen andere Verdächtige: „Irgendwie, Irgendwo, Irgendwann“, aber die Täter sind trotzdem schon verurteilt.
Frisierte Beweise?
Deutsche Gründlichkeit war wohl nicht die Motivation für eine Aktion des BKA, die nach einem Bildzeitungsbericht im Februar für kurze Zeit die Runde machte. Eine BKA-Beamtin forderte am 9.12.2011 einen Beamten der Bundespolizei auf, die Handydaten des festgenommenen Andre E. zu löschen. Angeblich weil diese nicht auf mehreren Polizeirechnern gespeichert werden sollen. Oder aber, was wohl viel wahrscheinlicher ist, um Informanten zu schützen und unter Kontrolle zu haben, was am Ende Beweiskraft erlangt und was nicht.
Die Frage aller Fragen bleibt: Wer führt die Regie?
Quelle: Beitrag aus den Thüringer Regionalzeitungen – siehe www.thueringer-zeitungen.de