Die heutige mündliche Verhandlung der NPD-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigte, mit welch perfiden Methoden die herrschende politische Klasse Unrecht rechtfertigen und eine lebhafte Demokratie abschaffen will. Schwesig hatte in einem Zeitungsinterview gesagt, daß es „Ziel Nummer eins“ sein müsse, die NPD aus dem Thüringer Landtag fernzuhalten und sie daran mitarbeiten werde. Aus Sicht der Nationaldemokraten ist es den Antragsgegnern allerdings nicht gelungen, die Argumente, daß sie damit gegen ihre parteipolitische Neutralität verstoßen hat und die Chancengleichheit im Thüringer Wahlkampf gefährdete, juristisch zu entkräften.
Der Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der Thüringer NPD, Patrick Wieschke, war selbst in Karlsruhe, um die Nationaldemokraten vor dem höchsten deutschen Gericht zu vertreten. „Immer wieder haben die Antragsgegner darauf abgestellt, daß die Äußerungen Schwesigs durch die sogenannte wehrhafte Demokratie gerechtfertigt wären. Unrecht sollte damit legitimiert werden. Denn schon zu DDR-Zeiten und im Dritten Reich hat die politische Klasse mit wohlklingenden Begriffen mißliebige Meinungen verächtlich gemacht und verfolgt. Rechtsanwalt Peter Richter und ich fragen uns daher, ob man mit dieser Floskel mittlerweile jeden Rechtsbruch legitimieren will und ob es bald auch zur wehrhaften Demokratie gehört, wenn FDP oder Freie Wähler durch Ungleichbehandlungen dauerhaft aus den Parlamenten herausgehalten werden. Denn wo soll das alles noch hinführen, wenn die Grenzen der Macht immer weiter zulasten der Opposition verschoben werden? Totschlagbegriffe wie „wehrhafte Demokratie“ umgehen die notwendige inhaltliche Auseinandersetzung, für die die NPD steht und setzen an deren Stelle eine Art Wahlmanipulation, die heutzutage die etablierten Parteien für sich vereinnahmen, indem sie ihre Machtstellung für die Abschaltung der Opposition nutzen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Antragsgegnern Recht geben, wird das Neutralitätsgebot, das auf unserem Grundgesetz fußt, ad absurdum geführt“, sagte Wieschke im Anschluß an die Verhandlung.
Noch ausstehend ist die Klage der NPD vor dem Weimarer Verfassungsgerichtshof gegen die Thüringer Sozialministerin Heike Taubert (SPD), die in ähnlicher Weise ihr Amt nutzte, um die NPD zu bekämpfen. Die Stellungnahme Tauberts gegenüber dem Gericht spricht die gleiche Sprache wie die der Bundesfamilienministerin. Sie ist ausschließlich politisch begründet, nicht jedoch an der Thüringer Verfassung oder dem Grundgesetz ausgerichtet. „Letzten Endes scheut auch Taubert die inhaltliche Auseinandersetzung mit uns. Sie will das Wahlverhalten der Thüringer dahingehend beeinflussen, um echte Oppositionen zu verhindern. Unsere Landsleute werden ihr aber nicht auf dem Leim gehen und Taubert und Genossen durch die Wahl der NPD dazu zwingen, sich im Landtag der inhaltlichen Debatte zu stellen. Wir werden unsere Rechte – und damit die Rechte aller freien Bürger – auch weiterhin gegen Taubert und Schwesig verteidigen und unsere ChancenUNgleichheit durch einen Wahlkampf kompensieren, der in Thüringen seinesgleichen sucht.“, sagte Wieschke abschließend.