Untreueverdacht: Strafanzeige gegen Thüringer Finanzministerin

Untreueverdacht: Strafanzeige gegen Thüringer Finanzministerin

Der Landesvorsitzende der NPD Thüringen, Tobias Kammler, hat heute gegen die Finanzministerin des Freistaates, Heike Taubert, Strafanzeige wegen Untreue, Störung von Versammlungen und verdeckter Parteienfinanzierung gestellt. Hintergrund ist Finanzierung von Reisen zu Gegendemonstrationen „rechter Aufmärsche“. Taubert war seinerzeit Sozialministerin und zuständig für die Mittelausschüttung.

In der Anzeige bezieht sich Kammler auf einen Bericht aus der Thüringischen Landeszeitung vom 3. Juli, wonach seit dem Jahr 2011 in 46 Fällen die Organisation und die Fahrt zu Gegendemonstrationen gefördert wurden. „Demnach ging es allein 36 Mal nach Dresden, zudem beispielsweise dreimal nach Kahla, einmal nach Saalfeld, ins Eichsfeld oder nach Magdeburg. Als Zuwendungsempfänger sind unter anderem die Weimarer Vereine „Gerber Str. 1“ und „Graswurzel Netzwerk“ sowie der Studierendenkonvent der Bauhaus-Universität dabei. In Jena wurden die JG-Stadtmitte, das Stadtjugendpfarramt und der Studierendenrat der Uni unterstützt. Auch der Studierendenrat der Universität Erfurt erhielt Landesmittel. Es floss Geld an den Kreisjugendring in Altenburg, Hildburghausen und im Kyffhäuser, ebenso an die Thüringer Jusos, die Neue Linke und den Jugendförderverein des Deutschen Gewerkschaftsbundes“, so die TLZ.

 „Eine derartige Verwendung von Steuermitteln ist rechtswidrig, da hierfür keine gesetzliche Grundlage besteht. Sie ist überdies verfassungswidrig, wenn Staatsorgane diesbezüglich parteipolitische Unterstützung über die staatliche Parteienfinanzierung hinaus betreiben. Allein die Ausschüttung von Steuermitteln an die Jusos und die Neue Linke als Organisationen der SPD erfüllen den Straftatbestand der Untreue und stellen eine verdeckte Parteienfinanzierung dar. Mithin ist jedoch auch die Finanzierung der anderen Organisationen und Vereine rechtswidrig, wenn diese zum Ziel hat, gegen nicht verbotene und grundgesetzlich besonders zu schützende Versammlungen zu demonstrieren. Da die Teilnehmer der Fahrten überdies unbekannt sind, ist auch deren Gefahrenpotenzial nicht abzuschätzen. Allein die Bilanz Dresdner Gegendemonstrationen zeigt, welche Gewaltbereitschaft unter den Teilnehmern vorherrscht. Es ist daher nicht nur staatsrechtlich äußerst bedenklich, wenn in einem föderalen Bundesstaat ein Freistaat Demonstrationsteilnehmer in einen anderen Freistaat entsendet, sondern auch evident verfassungswidrig, wenn staatliche Organe unter Zuhilfenahme ihres Amtes Steuermittel für parteipolitische Zwecke entfremden. Die Finanzierung von Reisen zu Gegendemonstrationen stellt daher auch einen Verstoß gegen die Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 3 ThürVerf dar“, so Kammler in der Anzeige.

Möglicherweise folgen auf die Anzeige weitere rechtliche Schritte. Heike Taubert unterlag bereits im letzten Jahr gegen die Nationaldemokraten vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, weil sie unter Zuhilfenahme staatlicher Mittel zu Protesten gegen den Landesparteitag der NPD aufrief.

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