Verbotsverfahren: Am Ende kann nur der Freispruch für die NPD stehen!

Verbotsverfahren: Am Ende kann nur der Freispruch für die NPD stehen!

Das Bundesverfassungsgericht will am 17. Januar 2017 das Urteil im NPD-Verbotsverfahren verkünden. Dies teilte heute das Gericht in Karlsruhe mit.

Anfang nächsten Jahres geht es darum, ob endlich Rechtssicherheit für nationale Politik in Deutschland hergestellt wird.

FrankFranz2Dazu äußerte sich heute in Berlin der NPD-Parteivorsitzende Frank Franz:

„Ich bin sehr erleichtert. Endlich wird vom höchsten deutschen Gericht öffentlich festgestellt, dass die NPD nicht verfassungswidrig ist. Damit endet das perfide Spiel unserer politischen Gegner, uns mit der Verbotskeule aus dem politischen Wettbewerb drängen zu wollen. Nach dem 17. Januar 2017 wird die NPD die einzige deutsche Partei sein, deren Verfassungskonformität vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde.“

Peter_RichterDer Prozessbevollmächtigte der NPD, RA Peter Richter, geht zuversichtlich in die letzte Runde der „unendlichen Geschichte“ Verbotsverfahren:

„Mit großer Zuversicht gehe ich in diesen Verkündungstermin. Im Rahmen der dreitägigen Verhandlung im März ist klar herausgearbeitet worden, dass von der NPD keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ausgeht. Insbesondere der Beweis eines von den Nationaldemokraten angeblich ausgehenden ‚Klimas der Angst‘ ist grandios gescheitert. Daher kann am Ende dieses Verfahrens nur ein Freispruch für die NPD stehen.“

Berlin, den 03.11.2016

Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher

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