Budapest – 12. Juni 2025
Im aufsehenerregenden Prozess gegen den deutschen Aktivisten Simeon (auch: Maja) Ravi Trux kam es erneut zu Kontroversen – diesmal wegen eines angeblichen Hungerstreiks. Trux, der wegen Beteiligung an brutalen Angriffen auf Passanten in Budapest im Februar 2023 angeklagt ist, beklagte sich über unzumutbare Haftbedingungen und forderte eine Vertagung der Verhandlung aufgrund seines geschwächten Zustands.
Der Fall Trux sorgt bereits seit über einem Jahr für Schlagzeilen: Der aus Deutschland stammende Angeklagte wird beschuldigt, Mitglied einer kriminellen Organisation gewesen zu sein, die aus ideologischen Gründen gewalttätige Übergriffe auf vermeintlich rechtsgerichtete Personen verübte. Der erste dokumentierte Angriff erfolgte am 9. Februar 2023 nahe dem Fővám-Platz, wo drei polnische Staatsbürger mit Teleskopschlagstöcken attackiert wurden. Trux soll auch an einem Übergriff am 10. Februar im 5. Budapester Bezirk beteiligt gewesen sein, bei dem ein ungarisches Paar verletzt wurde.
Zum Prozessauftakt vergangene Woche gab Trux an, sich im Hungerstreik zu befinden. Nach eigenen Angaben habe er acht Tage lang keine feste Nahrung zu sich genommen, sondern nur Fruchtsäfte und Vitamine konsumiert. Wegen Schwäche und Kopfschmerzen bat er um eine Aussetzung des Verfahrens.
Das Gericht ließ die Angaben von der Gefängnisverwaltung (BvOP – „Büntetés-végrehajtás Országos Parancsnoksága „ – Deutsche Übersetzung: „Landesdirektion der Strafvollzugsbehörde“ ) überprüfen – mit eindeutigem Ergebnis: Laut BvOP handelte es sich bei Trux’ Protest um keinen echten Hungerstreik. Der Häftling habe zwar die Gefängniskost verweigert, gleichzeitig jedoch aus eigenem Bestand konsumiert – unter anderem sieben Tafeln Schokolade, ein Kilogramm Orangen, Bananen, Gurken, Zitronen, Ingwer, Erdnüsse sowie Orangensaft. Die Behörde betonte zudem, dass Trux’ Gesundheitszustand zufriedenstellend sei und keine medizinischen Gründe gegen eine Fortsetzung des Prozesses sprächen.
Auch Richter József Ses schloss sich dieser Einschätzung an. Trux sei eigenständig zum Gerichtssaal gekommen, habe gelächelt, mit Unterstützern kommuniziert und wirkte aufmerksam. Einen nachvollziehbaren Grund für eine Verfahrensaussetzung sah das Gericht daher nicht.
Vor Ort waren rund dreißig bis vierzig Unterstützer aus Deutschland anwesend, denen Trux im Gerichtssaal mehrfach zuwinkte. Während der Verhandlung wurden unter anderem Überwachungsvideos der Angriffe gezeigt und Gutachten zu den Verletzungen der Opfer verlesen.
Die Gefängnisverwaltung wies die wiederholt geäußerten Vorwürfe Trux’ zurück, etwa dass er täglich entkleidet und durchsucht werde. Solche Maßnahmen seien rechtlich erlaubt und international üblich, hieß es in einer Stellungnahme. Zudem werde jeder Häftling durch einen Wiedereingliederungsbeamten betreut und könne bei Missständen Beschwerden einreichen.
Die BvOP betonte, dass sie gesetzeskonform und unter Wahrung der Menschenwürde handele. Die Behörde wies darauf hin, dass unbegründete Anschuldigungen dem Ruf der Gefängnisverwaltung sowie dem Ansehen ihrer Mitarbeiter massiv schadeten.