Volksherrschaft setzt die Volksgemeinschaft voraus. Der Staat nimmt die Gesamtverantwortung für das Volksganze wahr und steht daher über Gruppeninteressen. Die Ablösung der Regierung durch demokratische Entscheidungen, die Kontrolle der Machthaber und die Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidungen sind die Grundlagen unserer Staatsordnung.Soviel Freiheit wie möglich erfordert soviel Ordnung wie nötig. Rechtsfreie Räume dürfen nicht geduldet werden.Die Unabhängigkeit der gesetzgebenden, der ausführenden und der rechtsprechenden Gewalt im Staat ist sicherzustellen.Der angemessene Zugang zu den Massenmedien ist allen gesellschaftlich relevanten Organisationen zu garantieren. Bei nationalen Lebensfragen muß der Einfluß des Souveräns durch Volksentscheide auf allen politischen Ebenen gestärkt werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Volkes darf nicht durch Rechtsetzungsakte überstaatlicher Organisationen wie der Europäischen Union, der UNO oder der WTO ausgehöhlt werden.
1.Verfassungslegitimation durch Volksabstimmung
Die Bundesrepublik Deutschland besitzt keine durch das Volk legitimierte Verfassung. Eine verfassungsgebende Nationalversammlung hat dem deutschen Volk einen Verfassungsentwurf für ein souveränes Deutschland zur Abstimmung vorzulegen. Diese Verfassung kann nur durch das Volk selbst geändert werden.
2.Forderungen für eine politische Neuordnung
Zentrale Eckpunkte einer politischen Neuordnung sind: die Festschreibung einklagbarer sozialer Grundrechte und der Grundpflichten, die Direktwahl des mit mehr Machtbefugnissen ausgestatteten Präsidenten der Deutschen durch das Volk und die Stärkung der Gesetzgebung durch Volksentscheide auf allen Ebenen. Dadurch wird die gemeinwohlschädigende Dominanz der Parteien zurückgedrängt und das Volk in seinen Rechten gestärkt.