Zu unschönen Szenen kam es dieser Tage im Thüringenpark in der Landeshauptstadt Erfurt.
Aus noch nicht geklärten Gründen geriet ein Streit zwischen einer Gruppe Slowaken aus dem Ruder, wobei einer der Täter den anderen mit einem Messer verletzte. Dieser sprühte daraufhin nach Polizeiangaben mit Reizgas in Richtung des Angreifers.
Dabei wurden auch eine unkannte Anzahl an unbeteiligten Besuchern getroffen und verletzt. Der Thüringenpark wurde daraufhin evakuiert und blieb für den restlichen Tag geschlossen, der Schaden ist somit nicht unerheblich.
Wir wollen keine Ausländergewalt auf deutschen Boden! Die HEIMAT fordert daher die Ausweisung aller kriminellen Ausländer aus Deutschland um die Sicherheit für unsere Landsleute wieder zu gewährleisten.
Auf zur Kundgebungstour im brandenburgischen Grenzgebiet, das einer der Schwerpunkte staatlich geduldeter illegaler Grenzübertritte ist. So wurde der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt ein Besuch abgestattet. Daraufhin ging es nach Neuzelle, das nahezu wöchentlich von Diebesbanden heimgesucht wird. Den Abschluss der Tour bildete die Grenzstadt Guben, die seit Monaten von Bund und Land mit den „Segnungen“ der Politik der offenen Grenzen im Stich gelassen wird.
Amtsgericht Bochum gibt Klage vollumfänglich statt.
Bochum/Wattenscheid- Mit Schreiben vom 06.10.2022 erteilte die SG Wattenscheid 09 dem Lokalpolitiker Claus Cremer ein medial viel beachtetes Stadionverbot. In der Öffentlichkeit wurde dieses Stadionverbot auch als Teil des „demokratischen Kampfes gegen Rechts“ vermarktet.
Gegen dieses willkürliche Stadionverbot ging der Betroffene juristisch vor und erhielt vom Amtsgericht Bochum nun vollumfänglich recht.
Folgende Passagen des Urteils (47 C 81/23) sollten zum nachdenken anregen und sind zudem eine Ohrfeige für selbsternannte Meinungswächter. So schreibt das AG Bochum u.a.:
„(…) Der Kläger hat sich weder an diesem noch an einem anderen Tag im Stadion auffällig oder störend verhalten. Insbesondere hat er sich vor Ort nicht politisch engagiert bzw. geäußert. Demgegenüber kam es von den Fans gegenüber dem Kläger zu verbalen Tumulten. (…)“
„(…) Die zulässige Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Aufhebung des Stadionverbots vom 06.10.2022 nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, da das von der Beklagten ausgesprochene Verbot, das Stadion zu betreten, ihn rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Das Stadionverbot verstößt gegen die Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten und ist auch im Übrigen nicht gerechtfertigt. (…)“
„(…) Es gab keinen Vorfall, in dem der Kläger im Zusammenhang mit einem Fußballspiel in einer die Menschenwürde verletzenden Art und Weise oder sicherheitsbeeinträchtigend aufgetreten ist. Ein anderer sachlicher Grund für die Erteilung eines Hausverbots liegt auch nicht vor. (…)“
„(…) Soweit die Beklagte sich darauf beruft, die politischen Positionen seien mit den Werten, die der Beklagte vertritt, nicht zu vereinbaren, berechtigt ihn das nicht, dem Kläger den Zutritt zum Stadion zu verwehren. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn zukünftig das politische Engagement aller Besucher als Zulassungskriterium geprüft würde. (…)“
„(…) Ein sachlicher Grund liegt auch nicht darin, dass Vertreter der Fans angekündigt haben, gegenüber dem Kläger handgreiflich zu werden. Da von dem Kläger selbst im Stadion und gegenüber den Fangruppen bisher keine Provokationen ausgegangen sind, können die Drohungen gewaltbereiter Fans doch nicht dazu führen, dass das Opfer von den Veranstaltungen ausgeschlossen wird. Ein Verein, der sich Menschenfreundlichkeit auf die Fahnen schreibt, kann und darf die Gewaltbereitschaft von Fans, unabhängig davon, welche politischen Positionen sie vertreten, nicht dulden. lnsoweit wäre es eine angemessene Maßnahme, die entsprechenden Fans auszuschließen, wenn von ihnen eine Gefährdung der Ordnung und der Sicherheit ausgeht. (…)“
Claus Cremer selbst sagte zu dem nun veröffentlichten Urteil: „Das Gericht in Bochum ist unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt. Es war und ist jedoch noch immer erschreckend, mit welchen Willkürmaßnahmen gegen politisch missliebige Personen vorgegangen wird, um genau mit diesen Maßnahmen zu dokumentieren, wie „demokratisch“, „freiheitlich“ und „offen“ man angeblich selbst ist. Ich danke meiner Rechtsanwältin für die geleistete Arbeit und hoffe, dass Wattenscheid 09 das derzeitige, sportliche Tief schnell überwinden kann.“
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Das Bundesverfassungsgericht hat uns heute geladen. Aber stell dir vor: Das höchste deutsche Gericht läd und keiner geht hin. So geschehen heute und auch morgen. Denn wir lassen uns von Parteirichtern nicht vorführen und haben auch in diesen Tagen besseres zu tun als einer Justizsimulation beizuwohnen.
Am 4. und 5. Juli 2023 will das Bundesverfassungsgericht über die Anträge von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beraten, Die HEIMAT von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Doch die Beratung wird ohne Vertreter der heimattreuen Partei stattfinden, weil sich der Bundesvorstand weigert, sich zum Statisten einer Justiz-Simulation machen zu lassen.
Nachdem die Anträge vier Jahre in der Schublade verschwunden waren, werden sie umgehend nach dem Beschluss unseres jüngsten Bundesparteitages wieder herausgeholt, auf dem die Weiterentwicklung unserer Partei und deren Umbenennung mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Damit soll ganz offensichtlich eine missliebige Konkurrenz geschwächt werden, deren Entwicklung die etablierten Parteien mit Sorge betrachten.
Die Richter, die in Karlsruhe über den Antrag auf Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung befinden, sind überdies alles andere als unabhängig, sondern wurden vom Bundesrat und vom Bundestag – also den Antragstellern – sorgfältig ausgekungelt.
Da wäre zum Beispiel der langjährige CDU-Politiker und frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller, der bereits vor 18 Jahren forderte, uns die staatlichen Gelder zu streichen. Auch sei unser Gedankengut Ekel erregend, so Müller. Das Bundesverfassungsgericht hält ihn trotzdem nicht für befangen. Müller, der bald aus dem Amt scheidet, will sich mit dem grundgesetzwidrigen Schlag gegen unsere Partei ganz offensichtlich ein politisches Denkmal setzen und seine fragwürdige Karriere krönen.
Im Bundestag hielt die Einbringungsrede zum Antrag, uns von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, seinerzeit kein Geringerer als der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Harbarth, heute Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Soll man hier noch von einem fairen Verfahren ausgehen?
Als „sachkundiger Dritter“ wurde vom Gericht Marc Brandstetter geladen, der als Redakteur für das linksradikale Hetz-Portal „Endstation rechts“ tätig ist. Das Bundesverfassungsgericht versucht mittlerweile nicht einmal mehr den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu erwecken.
Doch damit nicht genug: Weil man im Jahr 2017 keine rechtmäßige Handhabe gesehen hat, uns zu verbieten, diktierte der damalige Bundesverfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle den Parteien ins Stammbuch, dass man doch einfach das Grundgesetz ändern könne, um „verfassungsfeindlichen“ Parteien die staatlichen Mittel zu entziehen. Die ließen sich nicht zweimal bitten. Über unsere Klage gegen diesen Bruch des Grundgesetzes wurde bis heute nicht entschieden.
Angesichts der Corona-Zwangsmaßnahmen, mit denen die herrschenden Parteien uns alle unserer Grundrechte beraubten, juristisch durchgewunken von eben den Richtern, die uns Verfassungsfeindlichkeit attestieren, stellt sich die Frage, wer hier verfassungsfeindlich ist.
Da das Urteil bereits geschrieben ist, die Verhandlung daher zum reinen Schauprozess verkommen wird, bleiben wir dieser Farce fern. Doch alle Nationalgesinnten und Patrioten sollten wissen: Mit diesem Schlag gegen unsere Partei wird ein Exempel statuiert. Heute betrifft es Die HEIMAT, morgen vielleicht die Freien Sachsen, übermorgen möglicherweise die AfD. Wir sitzen alle im gleichen Boot, weil wir uns nicht nehmen lassen, unser Volk und unsere Heimat bewahren zu wollen.
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